Warum wir uns Lady & Lord of Islay nennen dürfen:
Als Fan von schottischem Single Malt Islay-Whisky habe ich mir den Spass erlaubt, die "Titel" für uns rechtlich einwandfrei zu besorgen.
Wir sind beide (Mit)Besitzer von je einem Stück Land (30 x 30 cm) auf der schottischen Insel Islay.
Woher haben wir das Land?
Im angelsächsischen Recht gibt es eine sehr einfache Möglichkeit,
um ohne großen Papierkrieg an ein Stück Land zu kommen:
Das Miteigentum oder Englisch die "Joint Ownership":
Ein Landbesitzer kann weitere Personen an seinem Land teilhaben lassen
(allerdings ohne irgendwelche weiterreichenden Rechte an dem Land).
In unserem Falle war uns dabei die Brennerei Laphroaig behilflich.
Woher haben wir die Titel?
Wer in Schottland ein Stück Land besitzt, ist ein Laird, ein Landbesitzer.
Die deutsche Übersetzung von Laird lautet "Lord", wie auch der Adelstitel.
Die weibliche Form vom Laird/Lord ist im deutschen "Lady".
Es handelt sich bei der Bezeichnung Lord/Lady also NICHT um einen Adelstitel,
sondern um einen Titel im Sinne von Landbesitzer oder "Owner of Land", den wir daher weltweit führen dürfen.
Meines Wissens nach kann man sich diesen Titel sogar als Künstler- oder Ordensname in den Pass eintragen lassen.
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