Lady of Islay / Lord of Islay
Warum wir uns Lady & Lord of Islay nennen dürfen:
Als Fan von schottischem Single Malt Islay-Whisky habe ich uns die Titel Lord bzw. Lady of Islay rechtlich einwandfrei besorgt.
Wir sind beide Eigentümer von einem Stück Land (jeder 30 x 30 cm) auf der schottischen Insel Islay.
Woher haben wir das Land?
Im angelsächsischen Recht gibt es eine einfache Möglichkeit,
ohne grossen Papierkrieg an ein Stück Land zu kommen:
Das Miteigentum oder Englisch die "Joint Ownership".
Ein Landbesitzer kann weitere Personen an seinem Land teilhaben lassen
(allerdings ohne irgendwelche weiterreichenden Rechte an dem Land).
In unserem Fall war uns dabei die Brennerei Laphroaig behilflich,
die uns das "Joint Ownership" schriftlich zugesichert hat.
Woher haben wir die Titel?
Wer in Schottland ein Stück Land besitzt, ist ein "Laird", also ein Landbesitzer.
Die deutsche Übersetzung von "Laird" ist "Lord", wie auch der Adelstitel,
da es im deutschen keinen anderen, differenzierenden Begriff dafür gibt.
Die weibliche Form vom "Lord" lautet im deutschen "Lady".
Es handelt sich bei der Bezeichnung "Lord/Lady" also NICHT um einen Adelstitel,
sondern um einen Titel im Sinne von Landbesitzer oder "Owner of Land", den wir daher führen dürfen.
|
|
Übrigens:
Die Firma Hertie stellt einen kostenlosen Bewertungsbogen als PDF zur Verfügung,
der für private, wie auch öffentliche Whiskytastings alles bietet, um das "Wasser des Lebens" fachgerecht zu bewerten.
Hier der Link zu der PDF-Datei: Download als PDF
|